Honorarberatung bedeutet: Der Kunde zahlt für die Beratungsleistung direkt ein Honorar — unabhängig davon, ob und welches Produkt am Ende abgeschlossen wird. FTC Stuttgart ist nach § 34h GewO als Honorar-Finanzanlagenberater zugelassen und bietet diese Beratungsform insbesondere für Geldanlagen und Vermögensplanung an.

Das Wichtigste in Kürze
  • Vergütung erfolgt durch den Kunden, nicht durch den Produktanbieter
  • Zulassung nach § 34h GewO als Honorar-Finanzanlagenberater
  • Besonders relevant für Geldanlage- und Vermögensfragen
  • Honorarmodell wird vor Beginn der Beratung offen vereinbart
  • Erstgespräch in Stuttgart kostenlos und unverbindlich

Was ist Honorarberatung genau?

Seit dem Honoraranlageberatungsgesetz von 2014 gibt es in Deutschland mit § 34h GewO eine eigene Zulassungskategorie für Berater, die ausschließlich gegen ein vom Kunden gezahltes Honorar beraten — ohne Provisionen, Vertriebsvergütungen oder andere Zuwendungen von Produktanbietern anzunehmen. Das ist rechtlich bedeutsam: Die Erlaubnis nach § 34h GewO lässt sich nicht mit der Erlaubnis für provisionsbasierte Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO kombinieren. Wer als Honorar-Finanzanlagenberater zugelassen ist, hat sich damit bewusst gegen das Provisionsmodell für diesen Tätigkeitsbereich entschieden.

Für den Kunden bedeutet das: Die Empfehlung eines Honorarberaters hängt nicht davon ab, welches Produkt die höchste Provision auslöst — schon allein, weil in diesem Modell gar keine Provisionen fließen. Das ändert aber nichts daran, dass auch eine Honorarberatung sorgfältig und nachvollziehbar begründet sein muss; Honorar allein ist kein Qualitätssiegel, sondern ein Vergütungsmodell.

Bundesweit ist die Honorar-Finanzanlagenberatung nach wie vor ein kleines Berufsfeld — die Zahl der zugelassenen Honorar-Finanzanlagenberater liegt deutlich unter der Zahl klassischer, provisionsbasierter Finanzanlagenvermittler. Wer in Stuttgart gezielt nach Honorarberatung sucht, hat also tatsächlich eine kleinere Auswahl als bei provisionsbasierten Angeboten — ein Grund mehr, die Zulassung nach § 34h GewO im Impressum eines Anbieters gezielt zu prüfen.

Wie wird die Honorarberatung vergütet?

In der Praxis haben sich verschiedene Honorarmodelle etabliert, die je nach Beratungsanlass unterschiedlich passen:

  • Stundenhonorar: Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand — sinnvoll für punktuelle Fragestellungen, etwa die Überprüfung eines bestehenden Depots.
  • Pauschalhonorar: Ein fest vereinbarter Betrag für ein klar umrissenes Projekt, etwa die Erstellung eines vollständigen Vermögenskonzepts.
  • Laufendes Honorar: Eine regelmäßige Vergütung für die kontinuierliche Begleitung eines Vermögens über mehrere Jahre.

Welches Modell sinnvoll ist, hängt vom Anlass ab — die konkrete Höhe und Struktur wird vor Beginn der Beratung offen besprochen und schriftlich festgehalten, damit keine Unklarheit über die Kosten entsteht. Diese Transparenz unterscheidet sich grundlegend von einer Provisionsvergütung, bei der die Kosten meist im Produktpreis verborgen sind und sich erst bei genauerem Hinsehen — etwa in der Kostenquote eines Fonds — erschließen.

Für welche Themen eignet sich Honorarberatung?

Bei FTC Stuttgart ist die Honorarberatung insbesondere für den Bereich Geldanlagen relevant: Da die Zulassung nach § 34h GewO nicht mit einer provisionsbasierten Finanzanlagenvermittlung kombinierbar ist, erfolgt die Beratung zu Fonds, ETFs und Wertpapieren grundsätzlich auf Honorarbasis. Typische Anlässe sind:

  • Aufbau einer Anlagestrategie für ein bestehendes Vermögen oder eine größere Summe (z. B. nach Erbschaft, Hausverkauf oder Firmenverkauf), bei der eine einmalige, klar abgegrenzte Beratungsleistung gefragt ist
  • Überprüfung und Neuausrichtung eines bestehenden Depots, das über Jahre unbeobachtet gewachsen ist und dessen Kostenstruktur unklar geworden ist
  • Strukturierung eines ETF-Sparplans als Teil des langfristigen Vermögensaufbaus, bei dem die laufende Begleitung wichtiger ist als ein einmaliger Abschluss
  • Zweite Meinung zu einer bereits vorliegenden Anlageempfehlung eines anderen Beraters oder einer Bank

Für Versicherungen und Baufinanzierungen ist neben der Honorarberatung auch eine Vermittlungslösung möglich — welches Modell sinnvoller ist, hängt vom jeweiligen Produkt und der individuellen Situation ab.

Warum FTC sowohl Honorar- als auch Vermittlungslösungen anbietet

Manche Beratungshäuser entscheiden sich bewusst für ein einziges Modell und bieten es dann für alle Themen gleich an — unabhängig davon, ob es für den jeweiligen Anlass tatsächlich das sinnvollste ist. FTC hat sich stattdessen für drei separate Zulassungen entschieden: § 34d GewO für Versicherungen, § 34h GewO für die Honorarberatung zu Geldanlagen und § 34i GewO für Baufinanzierungen. Das bedeutet mehr regulatorischen und organisatorischen Aufwand als ein einzelnes Modell — aber auch, dass für jeden Themenbereich das gesetzlich dafür vorgesehene Modell zur Verfügung steht, statt einen Bereich notgedrungen in ein unpassendes Vergütungsschema zu pressen.

Honorarberatung vs. Provisionsberatung

Beide Modelle haben ihre Berechtigung, und keines ist pauschal „besser":

  • Honorarberatung trennt die Bezahlung der Beratung von einem konkreten Produktabschluss. Das kann hilfreich sein, wenn primär eine neutrale Einschätzung gefragt ist, unabhängig davon, ob am Ende überhaupt etwas abgeschlossen wird. Der Kunde zahlt direkt für die Beratungsleistung, auch wenn kein Produkt gekauft wird.
  • Provisionsberatung (bei FTC für Versicherungen und Baufinanzierung relevant) bedeutet, dass die Vergütung über den Produktanbieter läuft, wenn ein Vertrag zustande kommt — für den Kunden entstehen dadurch in der Regel keine separaten Beratungskosten.

Entscheidend ist nicht das Modell an sich, sondern ob die Wahl bewusst und transparent erfolgt — und ob die Empfehlung sich unabhängig vom Vergütungsmodell nachvollziehbar begründen lässt. Ein guter Indikator: Lässt sich eine Empfehlung erklären, ohne dass der Berater auf die Höhe einer möglichen Vergütung eingehen muss? Wenn ja, spricht das für die Qualität der Beratung — unabhängig davon, ob es sich um ein Honorar- oder ein Provisionsmodell handelt.

Checkliste: Passt Honorarberatung zu mir?

Honorarberatung ist nicht für jeden Anlass die naheliegende Wahl. Folgende Punkte helfen bei der Einordnung:

  • Sie möchten primär eine neutrale Einschätzung, auch wenn am Ende kein Produkt abgeschlossen wird.
  • Sie haben bereits Vermögen oder Verträge, die überprüft statt neu verkauft werden sollen.
  • Sie bevorzugen eine klare, im Voraus bekannte Kostenstruktur statt einer im Produktpreis versteckten Vergütung.
  • Es geht um Geldanlagen oder komplexe Vermögensfragen, bei denen eine laufende, produktunabhängige Begleitung sinnvoll ist.
  • Sie wollen eine Empfehlung erhalten, die sich unabhängig von einer Abschlussprovision erklären lässt — etwa bei einer größeren Einmalanlage, bei der schon kleine Kostenunterschiede über Jahre erheblich wirken.

Woran Sie einen seriösen Honorarberater erkennen

  • Zulassung nach § 34h GewO im Impressum. Ein seriöser Honorarberater nennt seine Zulassung und das zuständige Gewerbeamt von sich aus, nicht erst auf Nachfrage.
  • Eintrag im Vermittlerregister. Honorar-Finanzanlageberater sind unter vermittlerregister.info mit ihrer Registrierungsnummer auffindbar.
  • Schriftliche Honorarvereinbarung vor Beratungsbeginn. Umfang und Kosten sollten feststehen, bevor die eigentliche Analyse beginnt.
  • Keine Doppelrolle. Wer als Honorarberater nach § 34h GewO auftritt, darf für denselben Tätigkeitsbereich keine Provisionsvermittlung nach § 34f GewO betreiben — das schließt das Gesetz aus.

Vier Schritte zu Ihrer optimalen Lösung.

01
Erstgespräch

Kostenlos, unverbindlich. Wir hören zu — ohne Checkliste, ohne Produktpräsentation.

02
Analyse

Wir analysieren Ihre Situation, Ihre Ziele und Ihren bisherigen Schutz — vollständig und ehrlich.

03
Konzept

Sie erhalten ein individuelles Konzept — verständlich, transparent, mit klaren Empfehlungen.

04
Umsetzung

Wir begleiten die Umsetzung und bleiben langfristig an Ihrer Seite — für Updates, Anpassungen, Fragen.

Praxisbeispiele aus der Honorarberatung

Anonymisierte, zusammengefasste Beispiele — keine Zusicherung bestimmter Ergebnisse, jede Empfehlung hängt von der konkreten persönlichen Situation ab.

Erbschaft

Strukturierung einer Erbschaftssumme

Eine Privatkundin (52) erhielt eine größere Erbschaft und wollte eine neutrale Einschätzung, bevor sie sich für eine Anlagestrategie entscheidet. Im Rahmen der Honorarberatung wurde ein diversifiziertes Konzept aus ETFs und einem Liquiditätspuffer erarbeitet.

Depot-Check

Zweite Meinung zu bestehendem Depot

Ein Akademiker (45) ließ sein über zehn Jahre gewachsenes, unübersichtlich gewordenes Depot im Rahmen einer Honorarberatung analysieren. Die Überprüfung zeigte unnötig hohe laufende Kosten in mehreren Fondspositionen.

Unternehmer

Liquidität nach Firmenverkauf

Nach dem Verkauf von Unternehmensanteilen stand ein größerer Betrag zur Anlage bereit. Die Honorarberatung lieferte eine Strategie mit klarer Aufteilung zwischen kurzfristiger Liquidität und langfristigem Aufbau.

Ruhestand

Entnahmestrategie für den Ruhestand

Ein Privatkunde (63) stand kurz vor dem Renteneintritt und wollte wissen, wie er sein Depot im Ruhestand sinnvoll für regelmäßige Entnahmen nutzen kann, ohne das Vermögen zu schnell aufzubrauchen. Die Honorarberatung ergab eine Entnahmestrategie mit Liquiditätsreserve für mehrere Jahre.

Alle Angaben anonymisiert und zusammengefasst, Namen und Details verändert.

Fragen zur Honorarberatung.

Was kostet eine Honorarberatung bei FTC Stuttgart?

Die Höhe richtet sich nach Umfang und Modell (Stunden-, Pauschal- oder laufendes Honorar) und wird vor Beginn der Beratung schriftlich festgehalten. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Warum bietet FTC Honorarberatung nur für bestimmte Bereiche an?

Die Zulassung nach § 34h GewO ist gesetzlich nicht mit einer provisionsbasierten Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO kombinierbar. Für Versicherungen und Baufinanzierungen bestehen separate Zulassungen, die auch eine Vermittlungslösung erlauben.

Ist Honorarberatung automatisch besser als Provisionsberatung?

Nicht automatisch — beide Modelle haben ihre Berechtigung. Entscheidend ist, ob die Wahl bewusst erfolgt und die Empfehlung sich unabhängig vom Vergütungsmodell nachvollziehbar begründen lässt.

Muss ich am Ende der Beratung ein Produkt kaufen?

Nein. Die Honorarberatung wird unabhängig davon vergütet, ob am Ende ein Produkt abgeschlossen wird.

Kann ich eine Honorarberatung auch für eine einmalige Frage nutzen?

Ja, etwa über ein Stundenhonorar für eine punktuelle Depotüberprüfung oder eine zweite Meinung zu einer vorliegenden Empfehlung.

Wird die Honorarvereinbarung schriftlich festgehalten?

Ja, Umfang und Höhe des Honorars werden vor Beginn der Beratung schriftlich vereinbart, damit volle Kostentransparenz besteht.

Kann ein Berater gleichzeitig Honorar- und Provisionsberatung anbieten?

Für denselben Tätigkeitsbereich nicht: § 34h GewO lässt sich nicht mit § 34f GewO kombinieren. FTC löst das, indem für Geldanlagen die Honorarzulassung und für Versicherungen bzw. Baufinanzierung separate Zulassungen genutzt werden.

Ist Honorarberatung in Stuttgart leicht zu finden?

Honorar-Finanzanlageberater nach § 34h GewO sind bundesweit deutlich seltener als provisionsbasierte Vermittler. Ein Blick ins Vermittlerregister hilft, die Zulassung eines Anbieters zu verifizieren.

Neutrale Einschätzung gewünscht?

Kostenloses Erstgespräch zur Honorarberatung, persönlich oder per Video.

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